AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1 Anwendungsbereich


1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der mKœ.Consulting und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.


2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.



2 Anmeldung und Buchung


Zur Anmeldung zu standardisierten Veranstaltungen (z. B. Webinare, Trainings, Seminare) und Buchung von individuellen Leistungen (z.B. Workshops, Consulting, Coaching, Support) benutzen Sie bitte vorzugsweise unser elektronisches Anmelde- bzw. Buchungsformular, welches Sie unter „ www.terminbuchung.mKoe.Consulting “ finden oder richten Sie alternativ Ihre Anmeldung zu Veranstaltungen oder Buchung von individuellen Leistungen, in jedem Falle jedoch schriftlich, per Brief, Fax oder eMail an:


mKœ.Consulting

Truderinger Str. 348

D - 81825 München


Fax: +49 89 20035475

eMail: terminbuchung {at} mKoe.Consulting


Die Anmeldungen zu Veranstaltungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Nach der verbindlichen und vollständigen Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung oder Buchung einer individuellen Dienstleistung erhält der Teilnehmer bzw. Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung. Mit dieser Bestätigung kommt der Dienstleistungsvertrag mit der mKœ.Consulting rechtsgültig zustande.



3 Leistungen


1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die mKœ.Consulting nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der mKœ.Consulting auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.


2. mKœ.Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die mKœ.Consulting keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die mKœ.Consulting für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.


3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die mKœ.Consulting nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen.


4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der mKœ.Consulting ist mit einer angemessenen Nachfrist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.



4 Stornierung, Umbuchung und Änderung von Veranstaltungen


1. Eine Vertragskündigung (Stornierung) eines einzelnen Teilnehmers be i

standardisierten Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern (Telefontermine oder Vor-Ort-Termine) ist für beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich, sie bedarf in jedem Falle der Schriftform. Benachrichtigungen per eMail werden hierbei akzeptiert. 


2. Kann eine standardisierte Veranstaltung trotz Absage eines einzelnen Teilnehmers dennoch stattfinden, ist die Stornierung des Vertrages für den einzelnen Teilnehmer bis zu 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich, es sei denn, es sind bis dahin seitens mKœ.Consulting Unkosten entstanden, die der Auftragnehmer nachzuweisen hat. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr berechnet. Bei Stornierungen ab 2 Tagen vor dem Termin fallen 100% der Veranstaltungsgebühr als Stornogebühr an.


3. Der Inhalt und Ablauf einer

standardisierten Veranstaltung ergibt sich aus der Beschreibung im Kursprogramm bzw. aus der individuellen Beauftragung. mKœ.Consulting behält sich ausdrücklich vor, dieses aus didaktischen oder sonstigen Gründen kurzfristig zu verändern oder weiter zu entwickeln.


4. Eine Vertragskündigung (Stornierung) eines

individuellen Telefontermins es ist für beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich, sie bedarf in jedem Falle der Schriftform. Benachrichtigungen per eMail werden hierbei akzeptiert. Der Telefontermin kann mit einer Frist von mindestens 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden, es sei denn, es sind bis dahin seitens mKœ.Consulting eigene Aufwände oder Unkosten entstanden, die der Auftragnehmer nachzuweisen hat. Danach ist der vereinbarte Preis für die Dienstleistung in voller Höhe fällig.


5. Eine Vertragskündigung (Stornierung) eines

individuellen Vor-Ort-Termins es ist für beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich, sie bedarf in jedem Falle der Schriftform. Benachrichtigungen per eMail werden hierbei akzeptiert. Die Stornierung bis zu 1 Woche vor Beginn des geplanten Termines ist kostenlos möglich, es sei denn, es sind bis dahin seitens mKœ.Consulting eigene Aufwände oder Unkosten entstanden, die der Auftragnehmer nachzuweisen hat. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr berechnet. Bei Stornierungen ab 2 Tagen vor dem Termin fallen 100% der Veranstaltungsgebühr als Stornogebühr an.


6. Das Nichterscheinen oder Nichterreichen zum bzw. Nichtzustandekommen der gebuchten Veranstaltung oder des gebuchten Termines, welche der Teilnehmer zu vertreten hat, auch im Falle einer Erkrankung, steht der vorgenannten Stornierung gleich. Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Stornogebühr ist. mKœ.Consulting ist berechtigt, die Stornogebühren gegen eine bereits entrichtete Veranstaltungsgebühr aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren zurückerstattet. Eine Umbuchung wird wie eine Vertragskündigung gemäß o.a. Stornoregelungen mit anschließender Neubuchung behandelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


7. Der Auftraggeber kann statt eines angemeldeten Teilnehmers bis zum Veranstaltungsbeginn bzw. Termin jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, welcher in den abgeschlossenen Vertrag eintritt.


8. Die mKœ.Consulting behält sich die Absage oder Terminänderung von Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B. bei Nichterreichen der für den Veranstaltungstyp notwendigen Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung des Dozenten oder höherer Gewalt) vor. In diesen Fällen wird der Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich vor der Veranstaltung hierüber informiert. Es wird eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Veranstaltung versucht. Ist dies nicht möglich, so erstattet mKœ.Consulting die bezahlten Veranstaltungsgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.



5 Aufbewahrungsfristen


Die mKœ.Consulting ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.



6 Mitwirkungspflicht


1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mKœ.Consulting nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.


2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der mKœ.Consulting eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.



7 Datenschutz, Datenübermittlung


1. Die mKœ.Consulting ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat die mKœ.Consulting deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden berücksichtigt.


2. Die Historie der gebuchten Veranstaltungen und Dienstleistungen wird im Buchungssystem der mKœ.Consulting gespeichert und für spätere Referenz vorgehalten. Wünscht der Teilnehmer diese Speicherung nicht, so kann er ihr widersprechen. In diesem Falle wird die Historie unmittelbar nach Ende der Veranstaltung oder nach Ablauf des Lernmittels, nicht jedoch vor vollständigem Ausgleich der Rechnung, gelöscht und ist anschließend nicht wieder herstellbar.


3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über ungeschützte bzw. unverschlüsselte eMails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über ungeschützte bzw. unverschlüsselte eMails und eMail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann eMail-Anhänge geschützt bzw. verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.


4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt ungeschützter bzw. unverschlüsselter eMails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter eMail einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der mKœ.Consulting rechtzeitig zuvor mitteilen.



8 Rechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen


1. Die Unterlagen von standardisierten Veranstaltungen (insbesondere Skripten, Lehrpläne, Präsentationen etc.) der mKœ.Consulting, soweit vorhanden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die mKœ.Consulting ist die Übersetzung oder Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder elektronische Speicherung, auch auszugsweise, ausdrücklich untersagt. Ton- und Bildaufnahmen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die mKœ.Consulting gestattet.


2. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem, wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der mKœ.Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Individualdienstleistungen erstellten Schriftstücke stehen ausschließlich der mKœ.Consulting zu.


3. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der mKœ.Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Individualdienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.


4. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse von Individualdienstleistungen der mKœ.Consulting an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der mKœ.Consulting, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.



9 Zurückbehaltungsrecht


Der mKœ.Consulting steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der mKœ.Consulting unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.



10 Vergütung


1. Es gelten die in dem Produkt-/Leistungsverzeichnis bzw. in einem individuellen Angebot angegebenen Gebühren, Preise und Leistungsbedingungen, die in der Auftragsbestätigung verbindlich dokumentiert bzw. in der Produktleistungsbeschreibung ausdrücklich genannt werden. Die Preise werden grundsätzlich als Netto-Preise, also ohne gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Hilfsweise gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart. Die Erstellung einer Auftragsbestätigung ist nicht zwingend erforderlich zum Zustandekommen des Vertrages, falls die gegenseitigen Willensabsichten durch andere schriftliche Dokumentation ersatzweise erfolgt ist. Eine etwaige Auftragsbestätigung kann automatisiert erfolgen.


2. Der Rechnungsbetrag von standardisierten Leistungen wird nach Buchung über das elektronische Anmelde- bzw. Buchungsformular sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, zu welcher der Teilnehmer angemeldet ist. Eine Online-Zahlung ist über die ggf. angebotenen Zahlungsarten möglich.

Individuelle Dienstleistungen und Leistungsabrechnungen nach individuellem Aufwand werden in der Regel unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind dann sofort zur Zahlung fällig. Die beiden Parteien sind sich einig, dass Zahlungsverzug 7 Tage nach Rechnungstellung eintritt, es sei denn, in den Zahlungsbedingungen wurde dem Auftraggeber eine davon abweichende Zahlungsfrist eingeräumt.


3. Die mKœ.Consulting ist berechtigt, bei längerfristigen Aufträgen, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses die geleisteten Arbeiten abzurechnen.


4. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht der mKœ.Consulting noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.


5. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.


6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.


7. Mit Zahlung von Rechnungen der mKœ.Consulting durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.


8. Einwendungen gegen Rechnungen der mKœ.Consulting sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.


9. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die mKœ.Consulting einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat die mKœ.Consulting zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.


10. Die mKœ.Consulting als Auftragnehmer ist jederzeit ohne Begründung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gänzlich oder teilweise an Factoring- und/oder Inkasso-Dienstleister abzutreten. In diesem Fall erfolgt die Rechnungstellung ggf. direkt durch den Dienstleistungspartner.



11 Verschwiegenheit


Die mKœ.Consulting verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung ausdrücklich entbindet.


Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der mKœ.Consulting erforderlich ist. Die mKœ.Consulting ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie behördlicherseits oder nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.



12 Haftung


Die Haftung der mKœ.Consulting für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 5.000,00 je Schadensfall begrenzt. Die mKœ.Consulting haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten); bei letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Die mKœ.Consulting haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.



13 Verjährung


Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen mKœ.Consulting verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der mKœ.Consulting Vorsatz zur Last fällt.



14 Kündigung des Vertragsverhältnisses


Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



15 Beendigung des Auftrags


Der an die mKœ.Consulting erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt die mKœ.Consulting dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der mKœ.Consulting schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.



16 Schlussbestimmungen


Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Gerichtsstand ist der Sitz der mKœ.Consulting. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die der ursprünglichen Absicht und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.




Stand: 01.02.2022




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